Impressum

Hundetrainerin und Verhaltensberaterin

Rahel Fuhrer

Niderwisweg 7

8492 Wila

Tel: 078/ 858 64 30
Email: [email protected]
Web:  https://hundetrainerin-rahel-fuhrer.jimdosite.com

Handelsregister Eintrag:
Eingetragene Firma:
Rahel Fuhrer Hundetraining und Verhaltensberatung           
Handelsregister Nummer:                                                                                                                         

CHE-327.970.789

Bewilligung des VET Amtes des Kantons Zürich zur Durchführung der Junghunde und Erziehungskurse.
ZH-HAB-1112-280613

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Anmeldung zu Einzellektionen

Um eine Einzellektion zu vereinbaren, können Sie einen Termin per E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp vereinbaren. Die Buchung einer Einzellektion gilt als verbindlich, sobald diese schriftlich  (per SMS, WhatsApp oder E-Mail) von Rahel Fuhrer Hundetraining bestätigt wurden. 
Falls eine Lektion seitens Rahel Fuhrer Hundetraining abgesagt werden muss, werden die Kosten für die gebuchte Lektion vollständig zurückerstattet oder dem gebuchten Abo gutgeschrieben.
Folgende Informationen sind für eine gültige Anmeldung verbindlich:   - Wenn Einzellektionen für Hunde mit bekannten Aggressions- oder Angstproblematiken gebucht werden, muss dies im Voraus Rahel Fuhrer Hundetraining gemeldet werden. -Falls Auflagen seitens Behörden oder des Veterinäramts bekannt sind oder Anzeigen gegen den Hund oder den Halter vorliegen, muss das Rahel Fuhrer Hundetraining im Voraus mitgeteilt werden.

1.2 Abmeldung/Annulation

1.2.1 Verspätung:
Wenn der Teilnehmer sich verspätet, wird die verspätete Zeit verrechnet und nicht nachgeholt.
1.2.2 Nicht Erscheinen:
Falls ein Teilnehmer nicht zur vereinbarten Lektion erscheint, wird die Lektion inklusive der entstandenen Fahrspesen vollständig verrechnet. Eine Wartezeit von 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt wird gewährt. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Stunde ohne Kontaktaufnahme seitens des Kunden als nicht wahrgenommen.
1.2.3 Abmeldungen:
Gebuchte und bestätigte Lektionen müssen spätestens 24 Stunden vor Lektionsbeginn abgesagt werden. Die Absage muss seitens Rahel Fuhrer Hundetraining bestätigt werden, um gültig zu sein. Für abgesagte Lektionen in der oben genannten Frist werden keine Kosten verrechnet.
Für Abmeldungen von Lektionen, die innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Lektionsbeginn erfolgen, wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.

1.3 Termin-Verschiebungen

Verschiebungen bis 24 Stunden vor Lektionsbeginn:
Gebuchte und bestätigte Lektionen können bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Lektionsbeginn kostenfrei verschoben werden. Nach Möglichkeiten werden Ersatztermine angeboten, jedoch besteht kein Anspruch auf sofortige Verfügbarkeit. Die Gültigkeit der Terminverschiebung muss gemäß Punkt 1.1 bestätigt werden.
Verschiebung, innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Lektionsbeginn: Lektionen, die innerhalb von 24Stunden vor dem geplanten Lektionsbeginn verschoben werden sollen, können nicht mehr verschoben werden. Wenn diese innerhalb dieses Zeitrahmens abgesagt werden, wird die Lektion gemäß Punkt 1.2.3 vollständig in Rechnung gestellt.

1.4 Abbruch von gestarteten Lektionen

Wenn der Kurs aufgrund von gesundheitlichen Gründen des Hundes oder des Kunden abgebrochen werden muss, wird der gesamte Kursbetrag in Rechnung gestellt.

2. Zahlungsbedingungen

Privatlektionen müssen vor Kursbeginn per Twint, oder bar bezahlt werden.
Sämtliche Kurse und Angebote von Rahel Fuhrer Hundetraining können in Bar oder via Twint bezahlt werden.
Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort, vor oder nach dem Termin.
Die Abos können im Voraus bezahlt werden und gelten dann für die bezahlten gebuchten Stunden. Die Gültigkeit der Abonnemente ist wie folgt:
5er Abos - 6 Monate
10er Abos - 12 Monate
Die Gültigkeit der Abonnemente beginnt ab dem Erstellungsdatum. Die Abonnemente können in Ausnahmefällen auf Personen die im gleichen Haushalt mit dem Hund leben übertragen werden. Dies aber nur, falls die Bezugsperson bzw. Hundehalter*in des Hundes aus Gesundheitlichen Gründen nicht Teilnehmen kann.
Dies gilt ausschließlich für die Gruppenkurse, Social Walks und Fährten Training. Bei Verhaltensthemen muss der/die eingetragene Halter*in des Hundes mit dem Hund arbeiten.
Bei ausstehenden Beträgen ist es im Ermessen von Rahel Fuhrer eine Zahlungserinnerung oder Mahnung zu verschicken. Die entstandenen Mahngebühren fallen zu Lasten des Kunden. Bei ausstehenden Zahlungen kann ein weiters Training bis zur Zahlung verwehrt werden.


3. Versicherung / Haftung

Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Angelegenheiten des Kunden. Für eventuelle Schäden an öffentlichen oder privaten Plätzen, an denen die Einzellektionen Gruppenkurse Social Walks Fährtentraining und Verhaltenstraining stattfinden, wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist selbst für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung oder darüber hinausgehende Versicherungen verantwortlich, je nach eigenem Ermessen. Begleitpersonen müssen vom Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss informiert und darauf hingewiesen werden.
Für Schäden die der Hund an anderen Tieren Personen Gegenständen oder der Natur verursacht ist ausschließlich der Hundehalter verantwortlich. Dies gilt für alle Angebote von Rahel Fuhrer Hundetraining.

4. Gesundheit des Hundes

Für alle gebuchten Trainingslektionen mit Hunden gelten folgende Bestimmungen:  Die Hunde müssen gesund sein und es dürfen keine ansteckenden Krankheiten bekannt sein oder verheimlicht werden.               -Zudem müssen die Hunde frei von Parasiten sein. -Falls vermutet wird, dass der Hund an einer Krankheit leidet oder Schmerzen hat, oder wenn solche bereits bekannt sind, muss dies Rahel Fuhrer Hundetraining frühzeitig (24 Stunden
vor Lektionsbeginn - gemäß Punkt 1.3) mitgeteilt werden. Es wird dann individuell entschieden, ob der gebuchte Kurs angepasst durchgeführt, oder verschoben werden kann.

Bei der Durchführung aller von Rahel Fuhrer Hundetraining angebotenen Kurse sind folgende Kriterien maßgeblich:

  • Es dürfen weder Menschen noch Tiere im Umfeld angesteckt oder beeinträchtigt werden.
  • Der zu trainierende Hund sollte keinerlei Schmerzen haben.
  • Das Training darf ein allenfalls bestehendes Krankheitsbild keinesfalls verschlechtern.
  • Das Wohl von Mensch und Tier hat oberste Priorität.

Wenn der Kunde es versäumt, vorgängig  Rahel Fuhrer über gesundheitliche Aspekte zu informieren und diese vor oder während einer Lektion festgestellt werden, wird die Lektion sofort abgebrochen. Abgebrochene Lektionen werden vollständig in Rechnung gestellt, siehe Punkt 1.4.

5. Verhaltenskodex / Kursausschluss

Werden während, vor oder nach der Lektion nicht tierschutzkonforme Umgangsformen oder Handlungen am Hund festgestellt, wird der Kunde darauf hingewiesen und gebeten, diese sofort zu unterlassen. Sollte der Kunde trotzdem weiterhin diese Umgangsformen oder Handlungen praktizieren, wird die Lektion abgebrochen und weitere Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
Diese Entscheidung von Rahel Fuhrer kann nicht angefochten werden und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung der Lektion(en). Auffälligkeiten, Handlungen und festgestellte Verletzungen am Hund werden dem zuständigen kantonalen Amt gemeldet und dabei der Name des Hundehalters, des Hundes und die Wohnadresse bekanntgegeben. Abgebrochene Stunden werden nicht vergütet - Punkt 1.4.

6. Urheberrecht / Copyright

Unterlagen, die dem Kursteilnehmer in schriftlicher oder digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Das Weiterleiten, Kopieren oder Teilen der Unterlagen in jeglicher Form ist nicht gestattet.

7. Garantieanspruch

 

Rahel Fuhrer Hundetraining unternimmt alles um die gewünschten Erfolge/Ziele zu erreichen. Jedoch hängt der Erfolg eines Trainings in erster Linie vom Hundeführer/Kunden ab. Daher gibt es keinen Garantieanspruch für ein erfolgreiches Training.